Das Türkische Patent und Markenamt wird im Januar 2024 Nichtigkeitsklagen aufgrund der Nichtnutzung von Marken von Gerichten übernehmen
23 Januar 2024
Wie bereits bekannt wurde ist im Januar 2017 das neue Marken und Patentrecht Nr. 6769 in der Türkei in Kraft getreten, dass fast identisch mit dem EU-Recht ist und wichtige Änderungen beinhaltete.
2017 schon war bekannt, dass das Türkische Patentamt im Januar 2024 Nichtigkeitsklagen aufgrund der Nichtnutzung von Marken von Gerichten übernehmen wird.
Dies ist ein wichtiger Schritt zumal es hunderttausende Marken in der Türkei gibt, welche nicht in kontinuierlicher Nutzung sind die Mandanten in der Erlangung von Markenrechten Hindernisse darstellen.
Nun wird im Januar 2024 das Türkische Patentamt Nichtigkeitsklagen aufgrund der Nichtnutzung von Gerichten übernehmen und selber entscheiden. Zurzeit sind nur Gerichte für diesen Prozess verantwortlich, welches natürlich mit höheren Kosten verbunden zumal es sich um Klagen handelt und einen langwierigen Prozess darstellt, welches sich oft über 2-3 Jahre hinwegzieht.
Es ist schon vorherzusehen, dass ab Januar 2024 Antragsteller, im Umfang eines sehr vereinfachten Prozesses, deutlich günstiger und mit weniger Zeitaufwand Rechte einfordern werden indem Sie Rechte andrer die nicht in Nutzung, sind anfechten.
Das Türkische Patent und Markenamt arbeitet sehr intensiv an diesem Project und wird zum 01.01.2024 Nichtigkeitsklagen übernehmen. Es ist jedoch stark zu vermuten, dass bereits eröffnete Klagen vor Gerichten nicht vom Amt übernommen werden.