Das Türkische Patentamt hat damit begonnen, Anmelder internationaler Marken über eingehende Widersprüche zu informieren
20 Januar 2024
Internationale Markeninhaber, die die Türkei designierten, waren im Hinblick auf eingehende Widersprüche Dritter gegen veröffentlichte Marken in der Türkei, die über die WIPO eingereicht wurden, stark benachteiligt.
Wie bekannt ist das neue Marken- und Patentrecht Nr. 6769 im Januar 2017 in Kraft getreten und ein Teil dieser gibt Anmeldern das Recht gegnerische Parteien auf Anfrage zum Nachweis der Nutzung zu zwingen, sollte deren Marken seit mehr als fünf Jahren ab dem Datum ihrer Registrierung eingetragen sein.
In anderen Worten, die sogenannte „Gegenargumentationsphase“, gibt Markenanmeldern das Recht, die gegnerischen Parteien zum Nutzungsnachweis zu zwingen, welches jedoch nachdem das türkische Patent- und Markenamt dem veröffentlichten Markeninhaber einen eingehenden Widerspruch mitgeteilt hat, möglich ist.
Tatsache ist, dass das TPTO bis 2020 aus internen Gründen keine Benachrichtigung über eingehende Widersprüche an WIPO zugestellt hat und die Inhaber gezwungen waren, den lokalen Teil ihrer Marke in der Türkei zu überwachen, um eingehende Widersprüche zu vermerken um nicht das Recht zum Nachweis der Nutzung zu verlieren. Nichtnachwiesenkönnen einer Nutzung auf Antrag des Markeninhabers bedeutet für die widersprechende Partei dass sein Widerspruch ohne weitere Prüfung direkt zurückgewiesen wird. Dies ist oft eine gute Chance für Markenanmelder.
Nun gab das örtliche Amt bekannt, dass alle eingehenden Widersprüche nun auch offiziell WIPO zugestellt werden, was es den Markenanmeldern, die die Türkei benennen, ermöglicht, von der Nutzungsverordnung bezüglich eingetragenen vorherigen Marken zu profitieren.
Dies ist nun ein wichtiger Schritt, und Inhaber internationaler Marken da dies der einzige Schritt während eines Widerspruchsverfahrens ist, in dem der Nachweise für eine Nutzung beantragt wird. Ansonsten sind derzeit nur Gerichte für Nichtbenutzungsklagen zuständig, die kostspielig sein können und bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Löschung der Marke einer gegnerischen Partei zwei bis drei Jahre dauern können.